5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen – Das neue Prüfverfahren
Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) überprüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen seit Januar 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Entsprechend des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.
Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.
Haben wir für Sie eine Pflegegrade-Übersicht mit den jeweils notwendigen Punktzahlen zusammengestellt:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).
Einzige Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.
Pflegegrad I – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mind. einmal täglich ein Hilfebedarf bei mind. zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
pflege Tipp – Menschen mit Pflegegrad 1 stehen jedoch 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu, die sie auch für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst nutzen können.
Pflegegrad II – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
schwere Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
pflege Tipp – Wer bei Pflegegrad 2 seine Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst von 689 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Konkret heißt das: Versicherte mit Pflegegrad 2 können bis zu 275,60 Euro zusätzlich für Betreuung und Entlastung verwenden.
Pflegegrad III – Schwerstpflegebedürftigkeit
schwerste Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Körperpflege so umfangreich ist, dass er zu jederzeit gegeben ist und am Tag und in der Nacht anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen.
pflege Tipp – Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 sowohl von Angehörigen und Freunden als auch von professionellen Pflegekräften versorgt werden, können sie im Rahmen der Kombinationsleistung sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen beanspruchen.
Mehr Betreuung und Entlastung für nicht voll ausgeschöpfte Pflegesachleistungen. Wer bei Pflegegrad 3 seine Sachleistungen für professionelle Pflege von 1.298 Euro nicht voll genutzt hat, kann bis zu 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzen. Mit dieser Regelung haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 künftig die Chance auf bis zu 519,20 Euro mehr Budget für ihre Betreuung und Entlastung.
Pflegegrad IV – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
von Pflegebedürftigen und garantiert ihnen entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbstständigkeit untersucht und anhand eines Punktesystems in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Je selbstständiger der Antragsteller noch ist, desto weniger Punkte erhält er. Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 sind, dass bei der Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
pflege Tipp – Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren
Wenn Versicherte im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht haben, erhalten sie bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege pro Jahr für maximal 2.418 Euro.
Während dieser Zeit steht Versicherten zudem die Hälfte ihres Pflegegeldes (d. h. monatlich 364 Euro) zu.
Pflegegrad V – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung
und genehmigen damit die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse. Bei Versicherten, die ab dem Jahr 2017 erstmals einen Pflegegrad beantragen, ermitteln Gutachter nach dem neuen Begutachtungsverfahren, wie selbstständig die Antragsteller trotz ihrer Beschwerden noch sind. Je unselbstständiger sie sind, umso mehr Punkte und einen umso höheren Pflegegrad erhalten sie. Erreichen Versicherte bei der Begutachtung 90 bis 100 Punkte, sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 erfüllt und sie erhalten von ihrer Pflegekasse den Bescheid über die Anerkennung von Pflegegrad 5 und damit verbundene Leistungen.
pflege Tipp – Wer mit Pflegegrad 5 die Pflegesachleistungen von monatlich 1.995 Euro nicht voll ausnutzt, kann bis zu 40 Prozent davon für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit kennen bisher noch nicht viele, doch stehen dadurch bis zu 798 Euro mehr Budget für Betreuung und Entlastung zur Verfügung.